Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll

1889-1989

Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll ist gottlob nicht durch den Einsatz der Wehr bei Bränden geprägt. 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr in Bu chenhüll sind vielmehr gekennzeichnet durch die Bereitschaft der Buchenhüller Männer - und auch Frauen - immer für den jederzeit zu erwartenden Einsatz in Bereitschaft zu sein, wobei dabei auch immer der Wunsch nach Pflege der Kame radschaft im Vordergrund stand, die auch in einem so kleinen Dorf wie Buchenhüll, heute Ortsteil der Großen Kreisstadt Eichstätt, nicht als Selbstverständlichkeit zu erwarten war.


Als die Königliche Regierung von Bayern in einem Schreiben vom 22. August 1868 auf die bedenkliche Zunahme von Brandfällen hinwies und die Polizeibehörden mahnte, das ihre dazu beizutragen, auf die Verminderung der Ursachen für die Entstehung von Feuersbrünsten hinzuwirken, da fiel diese Mahnung auch in Bu chenhüll auf fruchtbaren Boden. Dies umso mehr, als in diesem Schreiben auch darauf verwiesen wurde, daß auf die Gründung und Vervollkommnung jener Einrichtungen größter Wert zu legen sei, die geeignet seien, die erfolgreiche Bekämpfung einer ausgebrochenen Feuersbrunst zu erleichtern.


Diese Aufgaben lagen bei ländlichen Gemeinden in den Händen der politischen Gemeindeführung, welche die Bürger verpflichten konnte, bei Feuersnot zu helfen.


Dabei darf man nicht übersehen, daß der "Rote Hahn" zu allen Zeiten ein furcht bares Schreckgespenst in den Dörfern war, fehlte es doch zuvorderst an den tech nischen Geräten, um dem Feuer entscheidend zu Leibe zu rücken. Auch konnten damals ohne Telefon und motorisierte Fahrzeuge auswärtige Löschzüge überhaupt nicht oder meist nur zu spät zu Hilfe gerufen werden.


So war es denn auch nur zu gut zu verstehen, wenn unsere Vorfahren in Bittgängen und in Sonntagsgottesdiensten den Schutz vor der fürchterlichen Feu ersbrunst erflehten und den Heiligen Florian anriefen, damit dieser ihr Hab und Gut vor der verheerenden Feuersbrunst bewahren möge.


Freilich machte schon im Jahre 1851 ein Circular des Königlichen Landgerichts Eichstätt den Gemeinden die alljährlich durchzuführende Feuerschau zur Pflicht:


CIRCULAR II
- Die Feuer-Ordnung betreffend.

Nach den Bestimmungen der allgemeinen Feuerordnung vom 30ten März 1791 und der Verordnung vom 9ten März 1803 ist alljährlich die Feuerschau zweimal vorzu nehmen, welche nach Art. 192 des revidierten Gemeinde-Edikts im Früh- und Spät- jahre der Gemeindevorsteher unter Zuziehung sachverständiger Werkleute vorzu nehmen hat. Das hierbei zu beobachtende Verfahren ist auch durch das Ausschrei ben der königl. Regierung von Mittelfranken vom l8ten März 1838 und beziehungsweise Ministerialrescripts vom 28ten April 1838 Regierungsblatt von 1838, Seiten 270 - 271 geregelt, welches bestimmt, daß die Feuerschau jedesmal im ersten Monat des Frühjahrs und des Herbstes und die Nachschau jedesmal vier Wochen nachher Platz zu greifen hat, und daß die Ergebnisse derselben in die daselbst ver zeichnete Tabelle eingetragen werden sollen.

Zum Vollzug dieser Anordnung ergeht sofort der Auftrag an die sämtlichen Ge meinde-Vorsteher des Amtsbezirks, ungesäum t unter Beiziehung sachverständiger Werkleute, nämlich eines Mauerers und eines Zimmermeisters, die Frühjahrsschau vorzunehmen, deren Ergebnis in die nach dem vorbezeichneten Formular Kr. Jut. Bl. 1838, Seite 272 und 273 anzufertigende Tabelle einzutragen und diese nach den zu lit. A Bemerkungen der ersten Beschau ausgefüllt mit der unterschriftlichen Fertigung des Gemeinde-Ausschusses und der beigegebenen Werkleute versehen binnen 14 Tage hierorts zur Einsicht vorzulegen. Nach deren Rückgabe an die Ge meindevorsteher nach Verlauf von vier Wochen vom Tage der ersten Beschau unter Zuziehung der nämlichen Werkleute die Nachvisitation zu pflegen ist, deren Resul tat in die Ruprik B der nämlichen Tabelle einzutragen sind, welche hieraus zur weiter gerichtlichen Verfügung sogl. wieder zur Vorlage zu bringen ist.

Bei Vornahme der Beschau hat sich der Gemeindevorsteher mit den beigezogenen Werkleuten nicht nur genauest nach den Bestimmungen d. Art. 22 der Feuer-Ord nung vom 30ten März 1791 zu achten, und auch darauf sein Augenmerk zu richten, daß in jedem Hause die erforderlichen Feuerkübel und die zum nächtlichen Ge brauche vorgeschriebenen und im gehörigen Ständer erhaltenen Laternen sich vor finden, sondern auch insbesondere die vorhandenen baulichen Gebrechen genau zu bezeichnen und die baufällig befundenen Gebäude in Schätzung zu nehmen, damit nach dem Ergebnisse nach Maßgabe d. Art. 27 der Instruktion zur Brandversiche rungsordnung durch Reduktion der Brandversicherungssumme verfahren werden könne.

Man gewährtiget, daß sämtliche Gemeindevorsteher nach den gegebenen Anordnungen sich genauest zu achten wissen werden, indem nicht nur da, wo eine lässige pflichtwidrige Vornahme, dieses im Interesse der öffentlichen Sicherheit so wichtigen Geschäfts wahrgenommen werden würde, auf Kosten des seine Dienstpflicht außer achtlassenden Gemeindevorstehers die Vornahme einer weiteren Beschau angeordnet, sondern auch wenn die einkommenden Tabellen nicht genau nach den vorgezeichneten Formularen und unter Beachtung der gegebenen Weisungen gefertigt werden sollten, nebst deren Rückgabe zur Umarbeitung mit angemessener Strafe gegen den Gemeindevorsteher eingeschritten werden müßte.

Von diesem CIRCULAR haben die Gemeinde-Vorsteher Abschrift zu nehmen und um Nachweise der richtigen Insinuation durch Unterschrift zu bestätigen.


  Eichstaett, den 26ten März 1851
Königliches Landgericht



Die Gebühren für die Feuerbeschau auf dem Lande


1. Die Feuerbeschau ist durch den Vorsteher unter Beiziehung zweier sachver ständiger Werkleute, nämlich des Kaminkehrers und eines Maurermeisters vor zunehmen.

2. Die zu erhebenden Gebühren werden, wie sie schon faktisch bisher bestanden haben, auf 3 kr pro Wohnung festgesetzt.

3. In diese Gebühren haben sich mit Ausschluß des Vorstehers lediglich die beiden Handwerksleute gleichheitlich zu teilen. Allenfalsige Erinnerungen hin gegen sind binnen 8 Tagen bei Vermeidung des Ausschlusses vorzubringen.


Die Einhaltung dieser amtlichen Vorschriften, noch mehr aber der edle Gedanke, dem Nächsten zu helfen, indem man die verheerende Feuersbrunst von ihm abwen det, ließ um das Jahre 1870 in vielen auch kleineren Gemeinden Feuerwehren ent stehen.


In Buchenhüll waren es ein paar beherzte Männer, die den Gedanken der Hilfe am Nächsten mit Nachdruck in die Tat umsetzten und im Jahre 1889 eine Freiwillige Feuerwehr ins Leben riefen, deren Gründungsdatum dem Verzeichnis des Bayerischen Landes-Feuerwehr-Verbandes von 1909 zu entnehmen und mit dem 28. Juni 1889 angegeben wird.

Leider sind von der Gründungsversammlung keine Aufzeichnungen vorhanden, doch läßt sich der Stammliste der Buchenhüller Feuerwehr entnehmen, daß der Bauer und Schreinermeister Josef Hüttinger aus Buchenhüll, der bereits vier Jahre zuvor in Titting der dortigen Freiwilligen Feuerwehr beigetreten war, wohl als erster Kommandant der Buchenhüller Wehr zu gelten hat. Da er jedoch bald als Wasser- wart in Landershofen angestellt wurde, konnte er das Amt des Kommandanten nicht mehr weiter ausüben.


Das Vorhandensein der Feuerwehr und der Gerätschaften wird in Buchenhüll erst mals durch ein Schreiben der Firma Justus Braun aus Nürnberg vom 26. April 1892 dokumentiert, welche darin der Gemeindeverwaltung mitteilte, daß die in Auftrag gegebene vierrädrige Feuerlöschmaschine bedauerlicherweise nicht fristgerecht ge liefert werden könne. Welcher Art diese Löschmaschine war, läßt sich leider im nachhinein nicht mehr feststellen, doch dürfte es sich wohl um eine Spritze ein fachster Art gehandelt haben.


Freilich entfiel damit keineswegs die Verpflichtung der Hausbesitzer, für Brandfälle Feuerkübel aus Leder oder Leinen bereitzuhalten, die dann in einer Kette von Hand zu Hand zwischen den Löschteichen und dem Brandherd weitergegeben wurden.


Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch die Tatsache, daß das Königliche Bezirksamt Eichstätt der Buchenhüller Feuerwehr einen Zuschuß zu den Kosten der Feuerlöschmaschine, die M 100,- ausmachten, gewährte, und dies auch der König lichen Regierung von Mittelfranken zur Kenntnis gab.


Gottlob brauchte diese Feuerlöschmaschine, außer bei Übungen, in Buchenhüll nur höchst selten in Aktion zu treten. Der folgenschwerste Brand in der nunmehr 100-jährigen Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll ereignete sich am 17. Dezember 1927, dem vierten Adventssonntag, just während der Sonntagsmesse, im Anwesen Mayer (Bauernanderl). Obgleich die Kirchenfeuerwache, die im übrigen in Buchenhüll noch bis zum Jahre 1972 fungierte, den Brand sofort bemerkte und neben den Feuerwehrmännern aus Buchenhüll noch die Wehren aus Eichstätt und Preith angerückt waren, brannte der Stadel völlig ab. Mit vereinten Kräften konnte man ein Ausbreiten des Brandes verhindern.


Im Herbst 1931 brannte im Anwesen Moßandl (jetzt Alberter) eine Scheune völlig ab.


Schnell gelöscht werden konnte auch ein Brand, der durch Selbstentzündung von Heu am 6. Juli 1978 in der Scheune von Johann Schüller (Kipferler), wobei damals auch die Freiwillige Feuerwehr aus Eichstatt zu Hilfe gerufen wurde.


Bei allem Lob für die Wehrmänner aus Buchenhüll können doch auch die Frauen nicht ganz ausgeschlossen werden, denn als in den Jahren 1943 bis 1945 nahezu alle wehrfähigen Männer aus Buchenhüll zu den Waffen gerufen wurden, sorgten sie für den notwendigen Feuerschutz. Obgleich sie sich in mehreren Übungen auf ihre Aufgaben vorbereitet hatten, brauchten sie jedoch nicht zur Brandbekämpfung auszurücken.


Den Buchenhüller Frauen stand übrigens eine Saug- und Druckspritze zur Verf ü gung, die noch bis 1957 ihre Dienste tat, ehe sich der Gemeinderat von Buchenhüll zur Anschaffung einer TS 6 entschloß. Jeweils zwei Gruppen legten 1967 das Lei stungsabzeichen in Bronze und 1969 das Leistungsabzeichen in Silber ab. Mit dem Kauf einer neuen Tragkraftspritze schließlich ging im Jahre 1982 der sehnlichste Wunsch der Buchenhüller Feuerwehr in Erfüllung.

Die Freiwilligen Feuerwehren Buchenhüll und Preith bei einer Inspektion in Buchenhüll im Jahre 1958

All diese Anschaffungen wären freilich nicht ohne die großzügige Unterstützung der Gemeinde bzw. der Stadt Eichstätt möglich gewesen. Wie sparsam die Buchenhüller Wehrmänner schon zu allen Zeiten mit den ihnen zur Verfügung stehenden Finanzen umgehen mußten, ist dem Kassenbuch zu entnehmen. So konnte der damalige Kassier für das Jahr 1951 DM 221,60 an Einnahmen verbuchen, die sich aus Mitgliedsbeiträgen (DM 51,-), den Einnahmen des Feuerwehrballs (DM 36,-) sowie den Erlösen aus der Christbaumverlosung (DM 63,-) und -versteigerung (DM 71,60) ergaben. Die Ausgaben beliefen sich in diesem Jahr auf DM 104.16, wobei für den Feuerwehrball neben der Musik (DM 20,-) und der GEMA (DM 7,78) noch zusätzlich DM 6,52 ausgegeben werden mußten. Für die Beerdigung eines Mitglieds fielen damals für Kranz und Heiliger Messe DM 13,42 an, während für Lose und Musik während der Weihnachtsfeier DM 56,44 aus der Kasse genommen werden mußten.


TS6 aus dem Jahre 1957 bei der Einweihung d Feuerwehrgerätehauses 1930

Hier nun die wichtigsten Entscheidungen und Ereignisse bei der
Buchenhüller Feuerwehr in den letzten zehn Jahren im Telegrammstil:

1979: Nach 33-jähriger Tätigkeit als Kommandant kandidiert Sebastian Alberter nicht mehr. Er wird zum Ehrenkommandanten ernannt. Nachfolger im Amt des Kommandanten ist Johann Brems jun. Die Feuerwehr Buchenhüll besteht zu dieser Zeit aus 44 Aktiven, 1 Passiven und 22 Ehrenmitgliedern. Sie beschließt eine neue Satzung und nimmt erstmals an der Fronleichnamsprozession teil. Der Beitrag für die Kameradschaftskasse wird von bisher DM 5,- auf DM 12,- jährlich erhöht. Um das Vereinsleben in Schwung zu bringen, wird die Durchführung eines Hallenfestes, eines Kameradschaftsabends und einer Weihnachtsfeier mit Versteigerung beschlossen. Des weiteren entschließt man sich zur Teilnahme an zahlreichen Feuerwehrfesten, wie z.B. in Schönfeld, Pollenfeld, Marienstein und am Rot-Kreuz-Fest in Eichstätt.


Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Buchenhüll wurden am 29. November 1979 Michael Lutz sen., Moritz Neumeier,
Johann Schüller (verdeckt), Josef Wittmann, Josef Wenzl und Willibald Mayer
(von links) von Oberbürgermeister Ludwig Kärtner (Bildmitte) für
25-jährige
Dienstzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll geehrt.


1980: Erstellung und Einweihung des Feuerwehrgerätehauses. Die Zahl der Mit glieder ist auf 59 aktive und passive Mitglieder sowie zwölf Ehrenmitglieder angewachsen. Eine Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll beteiligte sich am "Wer kann was Abend" des Eichstätter Volksfestes.


Einweihung des Feuerwehrgerätehauses am 28. September 1980
Als Prälat Professor Dr. Theodor Maas-Ewerd im Mai 1982 einer nagelneuen
Tragkraftspritze die kirchliche Weihe geben konnte, da ging ein lang-
gehegter Wunsch der Buchenhüller Wehr in Erfüllung.

1982: Kauf und Einweihung der neuen TS8. Faschingsball, Hallenfest, Fußballspiel am Vatertag sowie die Christbaumversteigerung sind mittlerweile zum festen Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens der Buchenhüller Wehr geworden. Im März wird mit dem MHD Preith ein Erste Hilfe-Kurs mit 48 Teilnehmern durchgeführt.


1983: Hammelessen für die Gesamtbevölkerung und Bockbierfest. Erstmals nach 30 Jahren wird in Buchenhüll wieder ein Maibaum aufgestellt, wobei die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll über 500 Arbeitsstunden leisteten.


Im Jahre 1983 stellte die Buchenhüller Feuerwehr erstmals nach dreißig
Jahren wieder einen schmucken Maibaum auf.

1984: Die Freiwillige Feuerwehr gedenkt am Florianstag mit einer Heiligen Messe der verstorbenen Mitglieder der Wehr. Dieser Gedächtnisgottesdienst wird fortan in jedem Jahr am Florianstag gefeiert.

[Bild]
Bei Feuerwehrfesten waren die Buchenhüller Wehrmänner
immer mit einer starken Abordnung dabei.

1985: Die Feuerwehr Buchenhüll zählt 53 aktive, 18 passive Mitglieder und zehn Ehrenmitglieder. Sie beteiligt sich zusätzlich an der Frühjahrssäuberung der Buchenhüller Flur und an der Organisation des reibungslosen Ablaufs des Frauendreißigerschlusses.


1986: Im Gasthaus Baumann wird ein weiterer Erste Hilfe-Kurs mit dem MHD Preith und 27 Teilnehmern durchgeführt. Erstmals wird der Beitrag mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Am 25jährigen Priesterjubiläum des Rektors der Buchenhüller Wallfahrtskirche, Prälat Professor Dr. Theodor Maas Ewerd, nimmt die Buchenhüller Wehr großen Anteil. Mit 5:2 Stimmen beschließt die Vorstandschaft die Durchführung eines Feuerwehrfestes zum l00jährigen Bestehen der Buchenhüller Wehr im Jahre 1989.


1987: Die Freiwillige Feuerwehr Buchenhüll wird in das Vereinsregister eingetragen. An der Prozession anläßlich der 1200-Jahr-Feier des Wirkens des Heiligen Willibalds in Eichstätt nehmen 19 Buchenhüller Feuerwehrmänner in Uniformen teil. Nach 15 Jahren beteiligt sich die Feuerwehr Buchenhüll erstmals wieder mit einem Festwagen am Eichstätter Volksfestzug.

[Bild]
Anläßlich seines 70. Geburtstages im Jahre 1986 wurde Ehrenkommandant
Sebastian Alberter von einer Abordnung der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll
von Kommandant Hans Brems und seinem Stellvertreter Xaver Glaßner besucht.

[Bild]
Mit einem Wetterhäuschen beteiligte sich die Freiwillige Feuerwehr
Buchenhüll im Jahre 1987 erstmals wieder am Volksfestzug in Eichstätt.

1988: Das traditionelle Vatertagsfußballspiel muß ausfallen, da der Sportplatz bereits für das Feuerwehrfest im Jahre 1989 hergerichtet wird. In vielen Sitzungen beschäftigt sich der Festausschuß mit der Vorbereitung des l00jährigen Jubiläums, wobei der Bevölkerung von Buchenhüll schon die neue Fahne vorgestellt werden kann. Der traditionelle Vereinsausflug führt zur fränkischen Seenplatte.

Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Buchenhüll:

1889 - Josef Hüttinger
1913 - Anton Pfaller
1925 - 1946 Nikolaus Thiermeier
1946 - 1979 Sebastian Alberter
seit 1979 Johann Brems

Ehrenkommandant:

Sebastian Alberter


Ehrenmitglleder:

Bayer Karl, Bayer Korbinian, Brandl Johann, Brandl Ludwig sen., Mayer Josef, Regler Anton, Storch Franz sen.


Ehrungen und Auszeichnungen:

für 40-jährige Tätigkeit:

Schlampp Xaver, Thiermeier Johann


für 25-jährige Tätigkeit:

Alberter Georg, Bayer Willibald, Brandl Ludwig, Lutz Michael sen., Mayer Willibald, Neumeier Moritz, Pfaller Markus, Schüller Johann, Storch Franz, Wenzl Josef, Wittmann Josef, Wittmann Wilhelm, Wolf Adolf

Derzeitige Träger von Leistungsabzeichen:

Stufe I / Bronze:

Baumann Franz, Frey Jürgen, Hailmeier Günter

Stufe Il / Silber:

Alberter Wolfgang, Feicht Thomas, Frey Johann, Glaßner Josef, Hecker Wilfried, Neumeier Gerhard, Regler Konrad, Thiermeier Johann jun., Thiermeier Wolfgang

Stufe III / Gold Vorstufe:

Baumann Michael, Bayer Gerhard, Feicht Christoph, Hecker Norbert, Lutz Helmut jun., Lutz Wolfgang, Neumeier Herbert, Reichert Erwin

Stufe III / Gold:

Baumann Josef jun., Bayer Willibald jun., Bittl Josef jun., Bittl Richard, Hailmeier Richard jun., Mayer Franz, Schlampp Richard, Schlampp Thomas, Schlampp Werner

Stufe III / Gold blau:

Alberter Georg, Bittl Richard, Brems Johann, Glaßner Xaver, Mayer Alois, Neumeier Alfred, Paul Jürgen, Wenzl Johann

Stufe III / Gold grün:

Mayer Josef, Pfaller Markus, Schüller Johann, Schüller Martin



Besonders stolz kann die Buchenhüller Feuerwehr auf ihren Nachwuchs sein.


Die Freiwillige Feuerwehr Buchenhüll unter ihrem Kommandanten Johann Brems weist derzeit einen Mitgliederstand von 54 aktiven Wehrmännern auf, die auf Grund ihres Ausbildungsstandes jederzeit bei Feuersgefahr rasche Hilfe leisten können. Alle Kameraden der Buchenhüller Wehr haben sich bereits Leistungsprüfungen unterzogen, die sie in die Lage versetzen, zusammen mit den vorhandenen Geräten den Feuerschutz für die Einwohner des Ortes und deren Hab und Gut zu gewährleisten, getreu dem Wahlspruch der Feuerwehren:

,,Gott zur Ehr - dem Nächsten zur Wehr!"